NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage
TV-L bzw. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible
. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten
bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage Jahresurlaub, eine jährliche Sonderzahlung gem
der flexiblen Arbeitszeiten und familienorientierten Arbeitszeitmodellen unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen
(Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage Jahresurlaub, eine jährliche Sonderzahlung gem. TV-L/NBesG, eine zusätzliche
NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage
TV-L bzw. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible
der flexiblen Arbeitszeiten und familienorientierten Arbeitszeitmodellen unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen
NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage
, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf
, Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf