. Besoldung nach A 11 NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten
NBesO, wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitstellen von 39,8 bzw. 40 Stunden (Gleitzeit), Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, u. a. durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, 30 Tage